Die Tätigkeit der
beiden Rechtsanwälte umfasst alle Rechtsbereiche des Deutschen Rechts:
Wir
vertreten Mieter und Vermieter, Arbeitnehmer und Arbeitgeber, Eheleute
u. Lebenspartner, Unternehmen usw. bei Streitigkeiten mit ihren
(Vertrags-) Partnern.
Wenn Sie diese
oder ähnliche Fragen haben und Rechtsrat suchen, dann sind Sie in
unserer Kanzlei richtig.
Wir
beraten kleinere und
mittlerer Betriebe in allen Rechtsfragen, von der Firmengründung bis zur
Eintreibung der Außenstände.
Aufgrund
unserer über 20- jährigen
Berufserfahrung sind uns viele Schuldner im hiesigen örtlichen Umfeld
bekannt. Auf diese Weise gelingt es uns immer wieder, auch in
aussichtslosen Fällen Forderungen für die Mandanten einzutreiben. Wir
haben über viele Schuldner Informationen, die diese den Gläubigem nicht
gerne offenbaren, z. B. verheimlichte Einkünfte, Nachweis der
Verschleierung von Arbeitseinkommen oder Pfändungsmöglichkeit des
Taschengeldes.
Rechtsanwalt Jürgen
Krüger bearbeitete den Rechtsstreit, der 1992 zur grundlegenden Änderung
der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Schmerzensgeld führte: es
verstößt gegen die Menschenwürde, das Schmerzensgeld zu reduzieren, wenn
die Verletzungshandlung (hier: Geburtsfehler des Chefarztes einer
Universitätsklinik) zu einem Verlust der Wahrnehmungsfähigkeit geführt
hat und deshalb der Geschädigte die Schmerzen nicht mehr so empfinden
kann wie ein "normaler" Mensch (BGH NJW 1993, S. 781).
Auswahl unserer wichtigsten Tätigkeitsschwerpunkte
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